BDSM Sklavenvertrag Muster
Ein BDSM Sklavenvertrag ist eine schriftliche Fixierung, welche die Rechte, Pflichten, Bestrafungen und Optionen eines Masters und seines Sklaven regelt. Er ist prinzipiell zwar nicht rechtlich bindend, dafür ist ein Sklavenvertrag meist eine psychologische Komponente, die dem Sklaven bewusst macht, welche Konsequenzen und Strafen ihm drohen, wenn er sich nicht an seine Pflichten hält.
Den Mustervertrag kannst du ganz an eure Bedürfnisse anpassen. Generell ist jede BDSM-Beziehung unterschiedlich, daher solltest du den Sklavenvertrag an eure Situation anpassen, vor allem wenn es um Grenzen bei den Bestrafungen geht. Dann entsteht ein optimales Verhältnis von Vertrauen, Macht und konsequenter Bestrafung. Mit einem Sklavenvertrag geben beide Partner ihre Willenserklärung zum Ausdruck und der Master kann sich, im Rahmen des Spiels, immer darauf berufen. Der Vertrag ist anders gestaltet als der Sklavenvertrag aus dem Römischen Reich (mit "echten" Sklaven), da die sexuelle Unterwerfung den Großteil des BDSM-Vertrags fokussiert.
Hinweis: Bevor du einen Sklavenvertrag erstellst oder ihn unterschreibst, solltest du Erfahrungen im Bereich BDSM mitbringen und die Grenzen des Sklaven kennen. Sind diese noch gar nicht richtig bekannt, hilft es, über die Themen vorab im Detail zu sprechen und sexuelle Bestrafungen auch auszuprobieren. Nur so lässt sich ermitteln, was wirklich eine Bestrafung oder eine Belohnung ist. Manche Sklaven bringst du ihn höchste Ekstase, wenn du langsam die Klemmen von ihren Nippeln reißt. Andere sind hingegen so empfindlich, dass bereits das Anlegen zur schmerzhaften Bestrafung wird.
Sklavenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Beziehung zwischen
Herrn _____________,
geboren am: __.__.__,
wohnhaft in ______________, _______________,
- im Folgenden als Master bezeichnet
und
Herrn _______________,
geboren am: __.__.__,
wohnhaft in ______________, _______________,
- im Folgenden als Sklave bezeichnet.
Dieser Vertrag regelt die Rechte, Pflichten, Strafen und Tabus im Rahmen der BDSM-Beziehung. Zudem regelt der Vertrag den verbindlichen Eigentumsübergang des Sklaven an den Master.
1. Beginn der Versklavung
- Das Sklavenverhältnis beginnt am __.__.20__.
- Der Sklave trägt ab diesem Zeitpunkt die Bezeichnung [Sklave ___________]
- Der Sklave tritt ab diesem Zeitpunkt seine Rechte als Mensch ab und wird zum Eigentum des Masters.
2. Pflichten des Sklaven
- Der Sklave wird seinem Master bedingungslos gehorchen und ihm bedingungslos dienen.
- Der Sklave wird Anweisungen des Masters stets befolgen.
- Der Sklave wird sein Handeln stets den Wünschen, Regeln und Befehlen des Masters unterordnen.
- Der Sklave wird dem Master als Lustsklave dienen und dazu seinen Körper dem Master jederzeit willig zur Befriedigung des Masters zur Verfügung stellen.
- Der Sklave unterwirft sich einer sexuellen Erziehung, um den Vorstellungen des Masters zu entsprechen.
- Der Sklave willigt ein, grundlos von seinem Master gefoltert zu werden, um seine Hörigkeit zu trainieren.
- Der Sklave antwortet seinem Master auf Fragen stets ehrlich und offen.
- Der Sklave hat körperliche oder psychische Schäden gegenüber dem Master offenzulegen.
- Der Sklave vertraut seinem Master und stellt sein Handeln nie in Frage.
- Der Sklave ist jederzeit bereit, sich von seinem Master fixieren zu lassen.
- Der Sklave verpflichtet sich, sich niemals selbst zu befriedigen.
- Der Sklave verpflichtet sich, ausschließlich zur Reinigung seinen Penis zu berühren.
- Der Sklave verpflichtet sich, sich zu keinem Zeitpunkt selbst sexuell zu stimulieren.
- Der Sklave kleidet sich auf Anweisung des Masters so wie von Master befohlen.
- Wünscht der Master von seinem Sklaven das Tragen einer Sklavenmarkierung (z.B. durch ein Halsband), willigt der Sklave ein, sich dieses jederzeit anlegen zu lassen. Dem Sklaven ist verboten, seine Markierung selbstständig zu entfernen, es sei denn es besteht die Gefahr der Kenntnis Dritter, wodurch die Verschwiegenheitsvereinbarung gebrochen werden könnte.
- Der Sklave reinigt das verwendete Sexspielzeug nach jeder Benutzung gründlich und ist für die Ordnung aller Toys verantwortlich.
- Der Sklave pflegt sich und seinen Körper nach den Wünschen des Masters.
3. Pflichten des Masters
- Der Master garantiert, dass er die Rechte des Sklavenvertrags nicht missbrauchen und die Tabus / Grenzen des Sklaven stets beachten wird.
- Der Master garantiert eine körperliche Unversehrtheit des Sklaven. Hierzu wird er unterlassen, bleibende Schäden an Körper und Geist des Sklaven zu verursachen.
- Es wird vereinbart, dass der Master das Ziel verfolgt, den Sklaven zu einem gehorsamen, gefügigen und hörigen Lustobjekt auszubilden. Dazu bereitet der Master ein regelmäßiges Training für den Sklaven vor.
- Der Master wird stets darauf achten, den Sklaven unter Beachtung seiner Tabu-Liste zu züchtigen. Der Master wird keine Praktiken anwenden, die der Sklave als Tabu definiert hat.
- Der Master verpflichtet sich, eine Praktik abzubrechen, wenn der Sklave das Stoppwort oder Stoppzeichen von sich gegeben hat. In diesem Fall erfolgt eine Pause mit einem Gespräch.
- Der Master garantiert, den Sklaven niemals durch Wut, oder im Einfluss von Alkohol oder Drogenkonsum zu züchtigen und verpflichtet sich, sexuelle Handlungen oder Bestrafungen im Bewusstsein seiner vollen Sinne auszuführen.
- Der Master verpflichtet sich, die Anonymität seines Sklaven zu bewahren, insbesondere vor Dritten.
- Sollte der Sklave erkranken, kümmert sich der Master im Ermessen des Sklavenvertrags um seinen Sklaven, um seine Genesung anzustreben.
4. Rechte des Sklaven
- Der Sklave hat das Recht, als Sklave behandelt zu werden.
- Der Sklave hat das Recht, gedemütigt zu werden.
- Der Sklave hat das Recht, zu einem besseren und gehörigen Sklaven durch Züchtigungen, Bestrafungen und sexueller Folter erzogen zu werden.
- Der Sklave hat kein Recht, von seinem Master belohnt zu werden.
- Der Sklave hat kein Recht auf einen Orgasmus.
- Der Sklave hat kein Recht, sexuelle Wünsche zu äußern.
- Wird der Sklave von seinem Master die Wahl übergeben, eine von unterschiedlichen Bestrafungen zu wählen, wählt der Sklave stets die Bestrafung aus, welche die heftigste Bestrafung ist, nicht jene, welche leichter zu ertragen ist.
- Der Sklave hat das Recht, seinen Beruf so auszuüben, dass seine Rolle als Sklave nicht erkennbar ist.
- Auch wenn die Römischen Verträge es vorsehen, darf der Sklave nicht an Dritte verkauft werden.
5. Rechte des Masters
- Der Master darf über die Zeit des Sklaven frei verfügen.
- Der Master darf seinen Sklaven jederzeit sexuell benutzen.
- Der Master darf seinen Sklaven jederzeit züchtigen und bestrafen, auch grundlos.
- Der Master darf über das BDSM-Spiel vollumfänglich entscheiden.
- Der Master darf jederzeit zum Orgasmus kommen.
- Der Master darf jederzeit entscheiden, ob der Sklave zum Orgasmus kommen darf.
6. Vereinbarung des Stoppworts
- Master und Sklave vereinbaren ein Stoppwort, namentlich "Mayday".
- Sollte der Sklave nicht in der Lage sein, zu sprechen (z.B. aufgrund eines angelegten Knebels), so wird ein Handzeichen vereinbart, sodass der Sklave mit seiner Hand auf den von ihm erreichbaren Gegenstand / oder Boden dreimal klopft.
- Gibt der Sklave das Stoppwort von sich, verpflichtet sich der Master, sofort die sexuelle oder bestrafende Aktion einzustellen, die Fesseln und Lustschmerzende Toys / Klemmen zu lösen und wird mit dem Sklaven direkt das Gespräch zur Aufklärung über den Abbruch suchen.
- Durch Verwendung des Stoppworts verliert der Sklave seinen Status als Sklaven nicht. Das Stoppwort darf nicht an weitere Bedingungen / Bestrafungen geknüpft werden.
7. Bestrafungen
- Der Sklave willigt ein, von seinem Master bestraft zu werden, um
- ein Vergehen oder die Missachtung mindestens einer Pflicht des Sklaven auszugleichen, oder
- die Lustschmerzen zur Belustigung des Masters zu ertragen, oder
- als Sklave durch Training hörig und gefügig zu werden.
- Eine Bestrafung ist nur jene, welche dem Master Spaß bereitet und die Schmerzgrenze des Sklaven erreicht hat. Praktiken, welche den Sklaven durch ihre Anwendung zusätzlich sexuell stimulieren, sind ausdrücklich keine Strafen.
- Der Master hat das Recht, bei einer Bestrafung die Schmerzgrenze des Sklaven schrittweise zu testen.
- Die Härte der Strafe und die angewandte Praktik werden durch den Master ausgewählt. Dazu wird durch den Master nach Kenntnis der Schmerzgrenze sowohl die Praktik, als auch die Anzahl dem Sklaven mitgeteilt.
- Eine Strafe muss nicht fair sein und kann von vorherigen Bestrafungen abweichen.
8. Verschwiegenheitspflicht & Diskretion
- Der Inhalt dieser Vereinbarung ist streng vertraulich. Sowohl Sklave, als auch sein Master werden über intime Details Stillschweigen bewahren, auch nach Beendigung einer Versklavung.
- Beide Vertragspartner verzichten darauf, Teile dieses Vertrags in einem Gericht einzuklagen, um die Diskretion beider zu bewahren.
- Der Vertrag wird ohne jeglichen Zwang abgeschlossen. Beide Parteien sind während der Vertragsunterzeichnung im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und kennen diesen Vertrag vollumfänglich an.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nicht mündlich aufgehoben werden.
- Die anliegende Tabuliste ist Teil des Sklavenvertrags, welche ausschließlich durch den Sklaven auszufüllen ist.